LIGHTPARTZ 24W Arbeitsscheinwerfer 45° Modell WL104-F ECE
Herst.Nr:
LTPZ-WL104-F
Hersteller: Lightpartz®
24W Arbeitsscheinwerfer Fluter 45° ECE
Geschützt gegen:
Verpolung
RFI/EMV Interferenzen
Spannungs- und Stromstöße
Besondere Merkmale
Stoßfest
Wasserdicht
UV-geschirmt
Anodisierte Polyester-Pulverbeschichtung
Silikonkabel
Effizienter Polycarbonat-Linsenrefraktor
Umgebungstemperatur: -30° - +60°
Zertifizierung auf elektromagnetische Verträglichkeit
Technische Daten
Eingangsspannung 9-36V
Lichtquelle 16 St. 1.5W OSRAM Chips
Leistungsaufnahme 24W | 12V: 2,73A / 24V: 1,20A
Lichtleistung/-intensität 2.272lm/ 1.450cd
Lichtverteilung Flut 45°
Farbtemperatur 6000 K
Schutzart IP68
Linse extra gehärtetes Polycarbonat
Gehäuse Aluminium Druckguss ADC12
Anbau stehend | hängend
Anschluss Deutsch-Stecker
Gewicht 0.68 kg
Abmessungen 128.0 x 48.5 x 139.0 mm
Typprüfung ECE R10
Rechtlicher Hinweis zum Einsatz von Arbeitsscheinwerfern:
Wir bringen Licht ins Dunkel! Um Missverständnissen im Zusammenhang mit Arbeitsscheinwerfern / Zusatzscheinwerfern vorzubeugen erfolgen hier folgende Hinweise:
Die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern ist in §52 Abs. 7 STVZO "Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten" geregelt:
"Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden."
Beachten Sie daher Folgendes:
Arbeitsscheinwerfer dürfen nur abseits von öffentlichen Straßen und nicht im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden!
Achten Sie auf eine Fachgerechte Montage und Kennzeichnung:
Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/ Abblend- und /oder Fernlicht gekoppelt sein
Erforderlich ist stets ein separater Schalter (im Idealfall abgedeckt)
Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrollleuchte
Kennzeichnen Sie im Fahrzeug an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer: "Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig!"
-- Auf Produktfotos angezeigte Dekorationsartikel gehören nicht zum Leistungsumfang. --
Dies ist ein Naturprodukt. Das tatsächlich gelieferte Gewicht kann abweichen.
Bei zuwenig geliefertem Gewicht erhalten Sie einen Gutschein. Wahlweise bieten wir eine Auszahlung an.
Zuviel geliefertes Gewicht berechnen wir nicht nach.
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