LIGHTPARTZ 24W Arbeitsscheinwerfer 45° Modell WL104-F ECE

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Hersteller: Lightpartz®
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LIGHTPARTZ 24W Arbeitsscheinwerfer 45° Modell WL104-F ECE


Herst.Nr: LTPZ-WL104-F

Hersteller: Lightpartz®


24W Arbeitsscheinwerfer Fluter 45° ECE

Geschützt gegen:

  • Verpolung
  • RFI/EMV Interferenzen
  • Spannungs- und Stromstöße

Besondere Merkmale

  • Stoßfest
  • Wasserdicht
  • UV-geschirmt
  • Anodisierte Polyester-Pulverbeschichtung
  • Silikonkabel
  • Effizienter Polycarbonat-Linsenrefraktor
  • Umgebungstemperatur: -30° - +60°
  • Zertifizierung auf elektromagnetische Verträglichkeit

Technische Daten

  • Eingangsspannung 9-36V
  • Lichtquelle 16 St. 1.5W OSRAM Chips
  • Leistungsaufnahme 24W | 12V: 2,73A / 24V: 1,20A
  • Lichtleistung/-intensität 2.272lm/ 1.450cd
  • Lichtverteilung Flut 45°
  • Farbtemperatur 6000 K
  • Schutzart IP68
  • Linse extra gehärtetes Polycarbonat
  • Gehäuse Aluminium Druckguss ADC12
  • Anbau stehend | hängend
  • Anschluss Deutsch-Stecker
  • Gewicht 0.68 kg
  • Abmessungen 128.0 x 48.5 x 139.0 mm
  • Typprüfung ECE R10

 

Rechtlicher Hinweis zum Einsatz von Arbeitsscheinwerfern:

Wir bringen Licht ins Dunkel! Um Missverständnissen im Zusammenhang mit Arbeitsscheinwerfern / Zusatzscheinwerfern vorzubeugen erfolgen hier folgende Hinweise:

Die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern ist in §52 Abs. 7 STVZO "Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten" geregelt:

"Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden."

Beachten Sie daher Folgendes:

  • Arbeitsscheinwerfer dürfen nur abseits von öffentlichen Straßen und nicht im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden!
  • Achten Sie auf eine Fachgerechte Montage und Kennzeichnung:
  • Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/ Abblend- und /oder Fernlicht gekoppelt sein
  • Erforderlich ist stets ein separater Schalter (im Idealfall abgedeckt)
  • Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrollleuchte
  • Kennzeichnen Sie im Fahrzeug an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer: "Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig!"

-- Auf Produktfotos angezeigte Dekorationsartikel gehören nicht zum Leistungsumfang. --

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