LIGHTPARTZ 12W Arbeitsscheinwerfer 50° Modell WL103-F ECE

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Hersteller: Lightpartz®
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LIGHTPARTZ 12W Arbeitsscheinwerfer 50° Modell WL103-F ECE


EAN: 4260482522759

Herst.Nr: LTPZ-WL103-F

Hersteller: Lightpartz®


12W Arbeitsscheinwerfer Fluter 50° ECE

Geschützt gegen:

  • Verpolung
  • RFI/EMV Interferenzen
  • Spannungs- und Stromstöße

Besondere Merkmale

  • Stoßfest
  • Wasserdicht
  • UV-geschirmt
  • Anodisierte Polyester-Pulverbeschichtung
  • Silikonkabel
  • Effizienter Polycarbonat-Linsenreflektor
  • Umgebungstemperatur: -30° - +60°
  • Zertifizierung auf elektromagnetische Verträglichkeit


Technische Daten

  • Eingangsspannung 9-36V
  • Lichtquelle 8x 1.5W OSRAM Chips
  • Leistungsaufnahme 12W | 12V: 1,34A / 24V: 0,61A
  • Lichtleistung (roh) 1.136lm
  • Lichtstreuung Flutlicht 50°
  • Lichtintensität 816cd
  • Schutzart IP68
  • Linse bruchfestes Polycarbonat
  • Gehäuse Aluminium Druckguss ADC12
  • Anbau stehend |hängend
  • Anschluss Deutsch-Stecker
  • Gewicht n.a. kg
  • Abmessungen 128.0 x 47.5 x 89.0 mm
  • Homologation: ECE 10R

 

Rechtlicher Hinweis zum Einsatz von Arbeitsscheinwerfern:

Wir bringen Licht ins Dunkel! Um Missverständnissen im Zusammenhang mit Arbeitsscheinwerfern / Zusatzscheinwerfern vorzubeugen erfolgen hier folgende Hinweise:

Die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern ist in §52 Abs. 7 STVZO "Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten" geregelt:

"Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden."

Beachten Sie daher Folgendes:

  • Arbeitsscheinwerfer dürfen nur abseits von öffentlichen Straßen und nicht im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden!
  • Achten Sie auf eine Fachgerechte Montage und Kennzeichnung:
  • Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/ Abblend- und /oder Fernlicht gekoppelt sein
  • Erforderlich ist stets ein separater Schalter (im Idealfall abgedeckt)
  • Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrollleuchte
  • Kennzeichnen Sie im Fahrzeug an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer: "Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig!"

-- Auf Produktfotos angezeigte Dekorationsartikel gehören nicht zum Leistungsumfang. --

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